| Abbinden | Verfestigung von Mörtel oder Beton durch chemische Reaktionen von Wasser und Bindemittel. |
| Abgeschlossenheitsbescheinigung | Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Erstellung einer Teilungserklärung. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass es sich bei den zu bildenden Eigentumswohnungen um abgeschlossene Räumlichkeiten mit eigenem Zugang handelt. |
| Armierung | Armierung Die Einlage oder Auflage zur Verstärkung von einem Baustoffes wird als Armierung (oder auch Bewehrung) bezeichnet. Dies kann z. B. eine Stahleinlage in Beton sein und dient zum besseren Schutz oder zur Verstärkung des Materials. |
| Auflassung | Für die Eigentumsübertragung an einem Grundstück sieht das Gesetz (§ 925 Absatz 1 BGB) vor, dass Verkäufer und Käufer die Einigungserklärung (Auflassung) bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer zuständigen Stelle (zum Beispiel: Notar) abgeben müssen. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss noch die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. In der Regel wird die Auflassung gleichzeitig mit der Beurkundung des Kaufvertrags erklärt. Möglich ist aber auch, dass zunächst der Kaufvertrag beurkundet wird und erst später die Auflassung erklärt wird. |